Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 14.12.2023 beschlossen hatte. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschanchengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
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Bundesrat: Teile des Wachstumschancengesetzes verabschiedet
- von OK Buchhaltung