Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge eine steuerfreie Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen an seine Mitarbeitenden zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu geänderte Pauschalen bekannt gemacht, die ab März 2024 gelten.
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Lohnabrechnung: Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024
- von OK Buchhaltung