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Lohnabrechnung: Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024

Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge eine steuerfreie Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen an seine Mitarbeitenden zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu geänderte Pauschalen bekannt gemacht, die ab März 2024 gelten.