Im Juli 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent beziehungsweise 6 Prozent im Jahr auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts für verfassungswidrig erklärt, unter anderem weil sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erwiesen habe. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist diese Entscheidung jedoch nicht auf Au…
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FG Baden-Württemberg: Aussetzungszinsen von monatlich 0,5 Prozent sind verfassungsgemäß
- von OK Buchhaltung
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