Manchmal ist es im Geschäftsablauf sinnvoll oder praktisch, Zahlungsabwicklungen durchzuführen und zu verbuchen, die dem Unternehmen nicht zugutekommen. Dann entstehen in der Buchhaltung sogenannte „durchlaufende Posten“, die weder zu den Betriebseinnahmen noch -ausgaben zählen und auf die auch keine Umsatzsteuer zu erheben ist. Solche Geschäftsvorfälle müssen jedoch gut dokumentiert werden, damit die Finanzbehörden die Einordnung als durchlaufende Posten auch anerkennt und nicht Betriebseinnahmen da…
Home » Aktuelle Nachrichten » Weshalb man bei durchlaufenden Posten aufpassen sollte
Weshalb man bei durchlaufenden Posten aufpassen sollte
- von OK Buchhaltung
Schlagwörter:Nachrichten