Ist es auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung möglich, im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?
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Mehrergebnisse glätten: Wechsel der Gewinnermittlungsart nach Betriebsprüfung
- von OK Buchhaltung