Bei der doppelten Haushaltsführung werden Wohnungskosten nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Zweitwohnungssteuer.
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BFH-Kommentierung: Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungssteuer begrenzt abzugsfähig
- von OK Buchhaltung