Ein Unternehmen erbringt die mit dem Kunden vereinbarte Leistung, stellt seine Rechnung und der Kunde zahlt. So sollte es im Geschäftsleben laufen, aber leider ist das nicht immer der Fall. Manchmal verweigert der Kunde die Zahlung, zuweilen beantragt er Insolvenz, gelegentlich ist er unauffindbar. Forderungen gegenüber solchen Kunden, sog. uneinbringliche Forderungen, können in der Buchhaltung nicht einfach unter „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ stehen bleiben, sondern sind …
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Der richtige Umgang mit uneinbringlichen Forderungen
- von OK Buchhaltung
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