Jährliche Einmalzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen nicht in anteilig umgelegte monatliche Teilbeträge umgestaltet werden, um damit den Mindestlohn zu erfüllen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden (Az. 3 Sa 4/23). Vielmehr müssen Arbeitgeber den regulären Monatslohn aufstocken, wenn dieser nicht dem festgelegten Mindestlohn entspricht.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der üblicherweise im Juni das Urlaubsgeld und im November das Weihnachtsge…