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Lohn- und Gehaltspfändung: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024 ab 1.7.2024 deutlich angehoben

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2024 deutlich um gut 6,38 % erhöht.