In einem aktuellen Schreiben hat das BMF umfangreich zur Frage der Zuordnung von Leistungen zu einem Unternehmen Stellung genommen. Das Schreiben beinhaltet hierbei auch Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE).
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BMF-Kommentierung – Umsatzsteuer : Zuordnungsentscheidung von Gegenständen zum Unternehmen
- von OK Buchhaltung