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Vorsteuerabzug: Jedes Jahr aufs Neue: Zuordnungsentscheidung treffen und Vorsteuerabzug sichern

Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre ab 2018 wurden auf den 31.7. des Folgejahres verlängert. Diese Verlängerung greift auch für die Zuordnungsentscheidung der Unternehmer.