Unter Instandhaltungsrückstellungen werden laut § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. HGB Rückstellungen verstanden, die für im Abschlussjahr unterlassene Instandhaltungen gebildet werden. Als unterlassene Instandhaltung werden Maßnahmen verstanden, die aus wirtschaftlicher Sicht im laufenden Jahr notwendig gewesen wären, die aber nicht mehr vor dem Bilanzstichtag umsetzt worden sind, etwa, weil es nicht möglich ist, zeitnah einen geeigneten Anbieter für Reparaturleistungen zu finden, weil ein leicht be…
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Instandhaltungsrückstellungen: Erläuterung und Buchung mit Beispielen
- von OK Buchhaltung
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