Zum Inhalt springen
Home » Aktuelle Nachrichten » BFH-Kommentierung: Familienstiftung: Für die Schenkungssteuer kommt es auf die Satzung an

BFH-Kommentierung: Familienstiftung: Für die Schenkungssteuer kommt es auf die Satzung an

Maßgeblich für die Festlegung der Schenkungssteuer bei einer Familienstiftung ist der „entferntest Berechtigte“. Wer dies ist, bestimmt die Satzung.