Maßgeblich für die Festlegung der Schenkungssteuer bei einer Familienstiftung ist der „entferntest Berechtigte“. Wer dies ist, bestimmt die Satzung.
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BFH-Kommentierung: Familienstiftung: Für die Schenkungssteuer kommt es auf die Satzung an
- von OK Buchhaltung