Um als Betriebsveranstaltung zu gelten, muss ein Event nicht für alle Angehörigen eines Betriebes ausgerichtet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 5/22). Das Urteil bezieht sich allerdings nicht auf den Freibetrag von 110 Euro, sondern nur auf eine mögliche Pauschalbesteuerung.
Das Gericht musste sich mit dem Fall eines Unternehmens beschäftigen, dass zwei Weihnachtsfeiern veranstaltet hatte: eine für die Vorstandsmitglieder für mehr als 8000 Euro und eine für Besch…