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Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie: Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen

Neben der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, verlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) (EU) 2022/2464 von großen oder kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften eine Berichterstattung über ihre wichtigen immateriellen Ressourcen im Lagebericht ganz unabhängig vom Nachhaltigkeitsbericht.