Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. So hat das FG Düsseldorf entschieden.
Home » Aktuelle Nachrichten » FG Düsseldorf: Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln
FG Düsseldorf: Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln
- von OK Buchhaltung