Mit einem Beschluss hat der BFH ernstliche Zweifel daran geäußert, dass ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine in 2022 erworbene Photovoltaikanlage nur deswegen im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist, weil die Photovoltaikanlage nachträglich steuerfrei gestellt wurde.
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BFH-Kommentierung – Investitionsabzugsbetrag: Rückgängigmachung des IAB für eine Photovoltaikanlage
- von OK Buchhaltung