Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) gilt: „Keine Buchung ohne Beleg“. Doch manchmal fehlt ein Beleg, weil der Parkautomat keine Quittung ausgegeben hat oder weil der Bon verlorengegangen ist. Dann ermöglicht ein Eigenbeleg, dass eine Betriebsausgabe dennoch geltend gemacht werden kann. Bei der Verwendung von Eigenbelegen gibt es jedoch einiges zu beachten.
Wann ein Eigenbeleg zum Einsatz kommt
Üblicherweise erhält man für einen Kauf oder eine anderweitige Ausgabe eine…