In der Europäischen Union gibt es mehrere Regelungen, die Unternehmen zu Nachhaltigkeitsangaben verpflichten: CSRD, CSDDD, SFDR und Taxonomie-Verordnung. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die Mitteilungspflichten im kommenden Jahr zu bündeln. Durch die Konsolidierung soll die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte deutlich reduziert werden.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Konsolidierung von Berichtspflichten: EU-Kommission schlägt „Omnibus“-Verordnung vor
- von OK Buchhaltung