Beim privat genutzten Dienstwagen mindern Ausgaben wie Parkgebühren, Maut oder Fährkosten den geldwerten Vorteil im Rahmen der 1-%-Regelung nicht.
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BFH-Kommentierung: 1-%-Regelung: Keine Minderung durch private Kostenübernahme
- von OK Buchhaltung