Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen, müssen bestimmte Unternehmen ihren Ertragsteuerinformationsbericht nach den §§ 342 ff. HGB gemäß den am 29.11.2024 veröffentlichten Vorgaben der EU erstellen.
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Ertragsteuerinformationsbericht: EU-Vorgaben zum Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB
- von OK Buchhaltung