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Umlage U3: Insolvenzgeld 2025: höherer Umlagesatz

Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen, zu zahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun bekannt gegeben, dass 2025 wieder der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent gilt.