Eine Hinzuschätzung für Entnahmen von sog. Non-Food-Artikeln kommt nicht in Betracht, wenn die Finanzverwaltung hierzu keine ausdrückliche Regelung getroffen hat. Dies hat der BFH entschieden.
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BFH-Kommentierung: Betriebsprüfung – keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung von Non-Food-Artikeln
- von OK Buchhaltung