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DRSC: DRÄS 14: Anpassung des DRS 18 an die gesetzlichen Vorgaben der Mindestbesteuerung

Das DRSC hatte den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs-Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) im Frühjahr 2024 zur Konsultation gestellt. Am 30.12.2024 ist nun im Allgemeinen Teil des Bundesanzeigers als Dokument B2 die finale Bekanntmachung erfolgt. Damit passt der DRSC mit dem DRÄS 14 die Berechnung und die Angaben von latenten Steuern an die gesetzlichen Vorgaben der Mindestbesteuerung im DRS 18 an.