Durch das Bundesfinanzministerium wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die für 2025 geltenden und in dem unten downloadbaren BMF-Schreiben ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gegeben.
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in vers…