Wenn der Staat Unternehmen besteuern möchte, braucht er eine Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuern. Mit dem Maßgeblichkeitsprinzip verweist das Steuerrecht auf die Bilanzierung nach dem Handelsrecht, die als maßgeblich für die steuerliche Bemessungsgrundlage angesehen wird.
Allerdings gibt es zunehmend steuerrechtliche Vorschriften, die vom Handelsrecht abweichen, sodass die Maßgeblichkeit immer wieder durchbrochen wird. Die Folge ist dann, dass die Handelsbilanz und die St…