Wird eine nicht Ende-zu-Ende verschlüsselte Handwerkerrechnung per E-Mail übersandt und gehackt, so muss der Kunde nach Überweisung des Rechnungsbetrages auf eine manipulierte Kontonummer nicht nochmals zahlen.
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Schleswig-Holsteinisches OLG: Unverschlüsselte Rechnungen per E-Mail sind riskant
- von OK Buchhaltung