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Organschaft und atypisch stille Beteiligung

Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.12.2024 – I R 33/22 entschieden.

Im Streitfall hatte eine Kommanditgesellschaft (KG) mit einer GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, um eine Organschaft zu begründen. Danach war die „abhängige“ GmbH als sogenannte Organgesellschaft verpflichtet, den ganzen von ihr erwirtschaf…

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