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FG Düsseldorf: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauer- und Hochzeitsreden

Trauer- und Hochzeitsreden sind keine ermäßigt zu besteuernden künstlerischen Darbietungen. Bei den der traditionellen Zweckbestimmung folgenden Trauer- und Hochzeitsreden tritt aus Sicht der Auftraggeber ein möglicherweise zu bejahender Kunstwert hinter dem Gebrauchswert der Reden zurück. So hat das FG Düsseldorf entschieden.