Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit können steuerlich abgezogen werden, soweit es sich um beruflich oder geschäftlich veranlasste Reisen handelt. Zu den abziehbaren Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören unter anderem die Übernachtungskosten.
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Reisekosten: Übernachtungskosten bei Auslandsreisen
- von OK Buchhaltung