Wird ein Gartengrundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, unterliegt es nicht der Besteuerung, wenn es zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
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BFH-Kommentierung: Baurechtswidrig bewohntes Gartengrundstück – Wann sich der Fiskus bei Verkauf meldet
- von OK Buchhaltung