Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz, welches am 19. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde und noch dieses Jahr in Kraft tritt, enthält zahlreiche steuerliche Änderungen. Nicht alle von ihnen stellen effektiv eine Erleichterung für den Steuerzahler dar. Während der Verlustrücktrag von einem auf zwei Jahre ausgeweitet und die temporäre Erhöhung des Rücktrags von 1 Mio. auf 10 Mio. Euro verlängert wird, entfällt bei derselben Regelung dauerhaft der teilweise Verzicht auf den Verlustrücktrag. Eine Änderung, die …
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Wegfall des teilweisen Verzichts auf Verlustverrechnung ab 2022
- von OK Buchhaltung
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