Der Anteil der betrieblichen Nutzung eines Firmenwagens ist in der Regel durch Fahrtenbuch nachzuweisen – aber nicht ausschließlich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in einem viel beachteten Urteil entschieden (Az. VIII R 24/19). Allerdings ließ das Gericht offen, welche Nachweise neben dem Fahrtenbuch das Finanzamt zu akzeptieren hat.
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag un…