Zum Inhalt springen
Home » Aktuelle Nachrichten » BFH-Kommentierung: Erbschaftsteuer: Freibetrag wird auch bei Erbfolge nur einmal gewährt

BFH-Kommentierung: Erbschaftsteuer: Freibetrag wird auch bei Erbfolge nur einmal gewährt

Bei der Vererbung von Vermögen kann eine Nacherbschaft angeordnet werden. Das Vermögen wird dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Zwischenerben gesichert und verwaltet. Erst wenn der Nacherbfall eintritt (wenn z. B. der Zwischenerbe verstirbt oder eine andere Bedingung eintritt), geht das gesamte Erbe an den Nacherben. So können z. B. Großeltern festlegen, dass zuerst eine Tante vor den Enkeln erbt. Die späteren Erben können jedoch nur einen Freibetrag für die gesamte Erbschaft nutzen.