Mit der Frage der Berechnung sog. Überentnahmen in den Fällen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EstG setzte sich der BFH in einem Urteil auseinander.
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BFH-Kommentierung – Schuldzinsenabzug: Überentnahmen bei Einnahmen-Überschussrechnung
- von OK Buchhaltung