Die Energiepreispauschale wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführt und ist in den §§ 112 ff. EStG geregelt. Sie beträgt einmalig 300 Euro und soll diejenigen entlasten, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und der Erzielung ihres Einkommens von den in 2022 stark gestiegenen Sprit- und Energiepreisen betroffen waren und sind.
Im Hinblick auf diese staatliche Unterstützung stellen sich einige Fragen zur praktischen Umsetzung, die wir Ihnen in die…