Geringfügige Beschäftigung oder Minijobs kannte man früher als 400-Euro-, dann als 450-Euro-Jobs bekannt. Die Bezeichnungen richteten sich stets nach der Verdienstgrenze, bis zu der ein Minijobber ein Minijobber ist und kein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Jetzt müssen wir uns an 520-Euro-Jobs gewöhnen, denn die Verdienstgrenze wird ab Oktober erneut auf eben diese Grenze von 520 Euro im Monat angehoben.
Hintergrund: Die Verdienst- oder Entgeltgrenze für Min…