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Fristverlängerung für Rücklagen für Reparatur oder Ersatzbeschaffung

Die Finanzverwaltung hat die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung nach Bildung einer Rücklage jeweils um drei Jahre verlängert. Darüber informiert ein BMF-Schreiben vom 20. September 2022.

Die Fristverlängerung gilt für Rücklagen für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen (R 6.6 Absatz 4 Satz 3 bis 6, Absatz 5 Satz 5 und 6 sowie Absatz 7 Satz 3 und 4 EStR), die andernfalls am Ende des nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahre…

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