Für Erdgas wird vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der sogenannten Gasumlage, die Unternehmen mit hohem Gasverbrauch entlasten soll. Die Mehrwertsteuersenkung soll wiederum andere Unternehmen und Haushalte entlasten, bei denen die Gasumlage andernfalls zu weiter steigenden Energiekosten führen würde. Das teilt die Bundesregierung in einem Fragenkatalog im Internet mit.
Die Senkung des Umsatzsteuer…