Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) können relevant für die Sozialversicherung werden. So müssen Personaler vorsichtig sein, wenn die SFN-Zuschläge den Status eines Minijobs verändern – und damit Minijobber sozialversicherungspflichtig werden.
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Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Minijob: Zuschläge können zu Sozialversicherungspflicht führen
- von OK Buchhaltung