Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Arbeitgeber können somit ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren. Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
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Sonderzahlung: Arbeitgeber können Inflationsausgleichsprämie gewähren
- von OK Buchhaltung