Die Inventur zählt zu den ungeliebten Pflichten, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt (§ 240 HGB). Jeder bilanzierende Unternehmer muss ein Bestandsverzeichnis (Inventar) erstellen, indem er alle Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens erfasst. Dieses Inventar muss regelmäßig überprüft werden (Inventur), in der Regel zum 31. Dezember eines Jahres (Stichtagsinventur). Mindestens alle drei Jahre müssen Unternehmen eine sogenannte körperliche Inventur durchführen. Dabei werden alle…
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Start in die digitale Anlageninventur – Experteninterview
- von OK Buchhaltung
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