Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen bei Überschreiten der Bagatellgrenze zur Umqualifizierung von Einkünften einer GbR. Dabei spielt es keine Rolle, ob aus der gewerblichen Tätigkeit Gewinne oder Verluste entstanden sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit eine entsprechende Gesetzesänderung als verfassungsgemäß bestätigt (Az. IV R 42/19).
Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von i…