Wenn eine Wohnungsbaugenossenschaft einer Genossin ein Ladengeschäft vermietet, dann hat die Genossenschaft keinen Anspruch auf die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer. Das gilt auch dann, wenn der von der Genossin erzielte Gewerbeertrag unter dem Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG liegt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil entschieden (Az. III R 19/21).
Der Gewinn von Unternehmen, die u.a. ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, wird für Zwecke der Gew…