Wenn Studierende ein Stipendium erhalten, müssen sie Aufwendungen für ein Masterstudium, die als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, um steuerfreie Leistungen aus dem Stipendium kürzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. VI R 34/20).
Der BFH hatte über die Klage einer Studentin zu urteilen, die ein Masterstudium in den USA absolvierte. Für das Studium erhielt sie ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Der DAAD zahlte der Klägerin monatli…