Ein Verkäufer, der jährlich mehrere hundert Waren über Ebay veräußert, übt eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschieden (Az. V R 19/20).
Seit es die Auktionsplattform Ebay gibt, befassen sich Teilnehmende, Finanzämter und Gerichte mit der Frage: Wann gilt ein Anbieter als gewerblicher Unternehmer? Mit dieser Frage musste sich auch der BFH befassen. Die Klägerin hatte bei Hau…