Auf Speisen in Restaurants und Großküchen entfällt auch 2023 nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Das gibt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 21. November 2022 bekannt. Damit gilt die Regelung des BMF-Schreibens vom 2. Juli 2020 weiter, die seinerzeit eingeführt wurde, um Gastwirte in der Corona-Krise zu entlasten. Für Getränke gilt weiterhin der volle Steuersatz von 19 Prozent.
Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) vom 24. Oktober 2022, BGBl. I S. 18…