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BFH-Kommentierung: Taxifahrt zur Arbeit ist nur in Höhe der Entfernungspauschale steuerlich absetzbar

Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel. Deshalb können Arbeitnehmer lediglich die Entfernungspauschale und nicht die tatsächlich entstandenen Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das hat der BFH kürzlich bestätigt.