Bilanzierende Unternehmen müssen Verbindlichkeiten ab 2023 nicht mehr abzinsen. Das sieht das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vor. Die neue Regelung gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Das teilt die Brandenburger Steuerberatungsgesellschaft Habetreu unter Berufung auf das sächsische Landesamt für Steuern und Finanzen mit.
Bis 2022 mussten bilanzierende Unternehmen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens zwölf Monaten zu einem Zinssatz von 5,5 …