Aufwendungen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit können steuerlich abgezogen werden. Abziehbar sind etwa Fahrtkosten. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen variiert aber je nach Verkehrsmittel.
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Reisekosten Ausland: Fahrtkosten für Auslandsreisen richtig geltend machen
- von OK Buchhaltung